Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 23. November 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung (EM), hilfsweise bei Berufsunfähigkeit (BU).
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