Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. Februar 2020 (L
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wird zurückgewiesen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Der 1960 geborene Kläger begehrt im zugrunde liegenden Rechtsstreit sowohl die Gewährung einer Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente nach altem Recht als auch die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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