VG Braunschweig, vom 21.10.1986 - Vorinstanzaktenzeichen PB 6/85
OVG Niedersachsen, vom 02.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 17 B 1/87
Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied
BVerwG, Beschluß vom 14.02.1990 - Aktenzeichen 6 P 13.88
DRsp Nr. 2005/17170
Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied
»1. Ein freigestelltes Mitglied eines Bezirkspersonalrats hat keinen Anspruch auf Reisekostenvergütung für die täglichen Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Sitz der Geschäftsstelle des Bezirkspersonalrates, weil diese Fahrten nicht Dienstreisen i.S. von § 2 Abs. 2BRKG entsprechen.2. Der Freistellungsbeschluß, der zu einem Wechsel des Beschäftigungsortes führt, hat für ein freigestelltes Personalratsmitglied hinsichtlich seiner Aufwendungen für Fahrten zum Ort seiner Personalratstätigkeit vergleichbare Auswirkungen wie die Abordnung eines Beamten oder Richters und begründet deshalb in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 1BRKG einen Anspruch auf Trennungsgeld.«