I. Die Beteiligten streiten darüber, ob von der Klägerin mit einer Firmenkreditkarte getätigten Aufwendungen, für die sie vom Kreditkartenherausgeber in Anspruch genommen worden war, durch Konkursausfallgeld (Kaug) auszugleichen sind.
Die Klägerin war bis zum 31. März 1981 bei der Firma C. GmbH zuletzt als Leiterin der Niederlassung Frankfurt am Main beschäftigt. Über das Vermögen der Arbeitgeberin wurde am 8. Januar 1981 das Konkursverfahren eröffnet.
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