Die Klägerin ist seit 1974 als Verwaltungsangestellte bei der Bundeswehr beschäftigt. Sie ist mit einem Grad der Behinderung in Höhe von 50 als schwerbehinderter Mensch anerkannt.
Zunächst war die Klägerin örtliche Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Depot C.-M.. Im Jahre 2004 wurde sie als stellvertretendes Mitglied der Bezirksschwerbehindertenvertretung beim Streitkräfteunterstützungskommando (SKUKdo) in L. gewählt. Am 04.10.2005 rückte sie in die Freistellung als erstes stellvertretendes Mitglied der Bezirksschwerbehindertenvertretung nach.
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