Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 26. Januar 2011 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Beteiligten streiten um den Fortbestand des Beteiligten zu 1).
Der Beteiligte zu 1) hat sich am 28. Mai 2010 für den Betrieb Frischelager in A, das die B bis zum 31. Mai 2010 betrieben hat, konstituiert. Zum 1. Juni 2010 fand ein Betriebsübergang des Frischelagers auf die Beteiligte zu 2) statt. Die Beteiligte zu 2) hatte mit sechs Unternehmen des C-Konzerns am 27. Jan. 2010 den "Tarifvertrag nach §
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