1. Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2007 - 18 Sa 1929/06 - insoweit aufgehoben, als es der Klage mit dem Hauptantrag zu 2. stattgegeben hat.
2. Im Umfang der Aufhebung werden die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
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