Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 27.09.2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche im Altersteilzeitarbeitsverhältnis.
Die Klägerin war bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der ....., seit dem 01.01.2010 als Teamleiterin im Servicecenter Kuren am Standort ..... mit einer Vergütung nach Entgeltgruppe 9 des Entgeltgruppentarifvertrages für die Beschäftigten der ..... in Höhe von zuletzt monatlich 4.309 EUR brutto beschäftigt.
Die ..... fusionierte mit Wirkung zum 01.01.2012 mit der Beklagten.
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