Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Anschlussrevision der Klägerin das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. Juli 2015 aufgehoben.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Ulm - 3. Zivilkammer - vom 23. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Rechtsmittel.
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