Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 15. Dezember 2017 und der Bescheid der Beklagten vom 12. Januar 2017 in der Gestalt des Widerspruchs-bescheides vom 26. Mai 2017 aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 17. Juni 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. August 2016 zurückzunehmen, und verurteilt, der Klägerin Regelaltersrente ab dem 1. Juli 1997 unter Anerkennung einer glaubhaft gemachten Beitragszeit vom 29. November 1944 bis 18. Dezember 1944 zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|