I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.08.2011 - 8 Ca 9773/11 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der gem. dem Tenor zu 1. ausgeurteilte Zahlungsbetrag ab Rechtskraft des vorliegenden Urteils mit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen ist.
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