Rechtzeitige Antragstellung für die Anerkennung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme
LSG Saarland, Urteil vom 14.01.2005 - Aktenzeichen L 8 AL 15/03
DRsp Nr. 2008/20574
Rechtzeitige Antragstellung für die Anerkennung einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme
Ein Antragsteller muss sich mit seinem Antrag auf Förderung der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme so rechtzeitig an die zuständige Arbeitsagentur wenden, dass die nach § 86 Abs. 1SGB III erforderlichen Feststellungen noch rechtzeitig vor Maßnahmebeginn getroffen werden können, wenn ein Maßnahmeträger selbst keinen Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildungsmaßnahme gestellt hat. In diesem Sinne muss der Förderungsantrag vor Beginn der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 3 S. 2 FbWAnO gestellt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]