LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 20.10.2016
2 Sa 108/16
Normen:
GG Art. 6 Abs. 1; TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 417/15

Rechtswirkungen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit hinsichtlich der Bezugsdauer der Einkommensschutzzulage gem. § 5 SchutzTV

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.10.2016 - Aktenzeichen 2 Sa 108/16

DRsp Nr. 2017/1558

Rechtswirkungen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit hinsichtlich der Bezugsdauer der Einkommensschutzzulage gem. § 5 SchutzTV

Die Zeit des Ruhens des Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit führt nicht dazu, dass sich die Bezugsdauer der Einkommensschutzzulage nach § 5 SchutzTV entsprechend verlängert.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 14.01.2016 - 5 Ca 417/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 6 Abs. 1; TVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten für weitere zwei Monate die Zahlung einer Einkommensschutzzulage nach dem Tarifvertrag vom 2. Juli 1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) verlangen kann.

Der 1976 geborene Kläger ist seit 01. September 1992 bei den US-Stationierungsstreitkräften als Fernmeldehandwerker beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - TV AL II - und der SchutzTV Anwendung.