Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 14.01.2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger von der Beklagten für weitere zwei Monate die Zahlung einer Einkommensschutzzulage nach dem Tarifvertrag vom 2. Juli 1997 über Rationalisierungs-, Kündigungs- und Einkommensschutz (SchutzTV) verlangen kann.
Der 1976 geborene Kläger ist seit 01. September 1992 bei den US-Stationierungsstreitkräften als Fernmeldehandwerker beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland -
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