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Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
Der im Dezember 1938 geborene Kläger absolvierte von 1953 bis 1956 eine Lehre als Rolladenbauer und war anschließend als Geselle rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Nach Abschluß eines Meisterlehrgangs von Oktober 1960 bis Mai 1961 betrieb er von Oktober 1962 bis 1980 ein Unternehmen für Rolladen- und Jalousiebau. Von November 1980 bis Februar 1981 bezog er Arbeitslosen- und anschließend Sozialhilfe.
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