Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. August 2009 - 2 Ca 39/09 - aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Staatskasse.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 50 €.
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