Der Beschluss des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 19. Mai 2011 -
Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Parteien streiten im Beschwerdeverfahren darüber, ob der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen zulässig ist für die Zahlungsklage der Klägerin gegen die Beklagten.
Die Beklagte zu 1. betreibt eine Gaststätte. Der Beklagte zu 2. ist Geschäftsführer der Beklagten zu 1. Die Klägerin und der Beklagte zu 2. sind verheiratet, leben jedoch in Trennung. Sie sind die Gesellschafter der Beklagten und halten jeweils die Hälfte der Geschäftsanteile.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|