Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 23.11.2012 -
Soweit der Kläger mit der Klage in Höhe von 3.138,46 € brutto nebst Zinsen von diesem Betrag in Höhe von5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit Urlaubsabgeltung für 20 Urlaubstage begehrt, wird der Rechtsstreit abgetrennt. Insoweit ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben der Kläger 9/10 und die Beklagte 1/10 zu tragen.
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