Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche einer arbeitnehmerähnlichen Person
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2000 - Aktenzeichen 15 U 127/99
DRsp Nr. 2005/7352
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Ansprüche einer arbeitnehmerähnlichen Person
Ein Betriebswirt/EDV, der vertraglich verpflichtet ist, bei Bedarf mindestens 40 Stunden in der Woche seine Arbeitsleistung zu erbringen, ist eine arbeitnehmerähnliche Person i.S. von § 5ArbGG.