LSG Baden-Württemberg, vom 06.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 316/08
SG Stuttgart, vom 20.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 8405/07
Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen Entscheidung der Vergabekammern beim Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen
BSG, Beschluss vom 22.04.2008 - Aktenzeichen B 1 SF 1/08 R
DRsp Nr. 2008/17502
Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen Entscheidung der Vergabekammern beim Abschluss von Arzneimittel-Rabattverträgen
Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist bei Streitigkeiten gegen Entscheidungen der Vergabekammern des Bundes oder der Länder wegen Arzneimittel-Rabattverträgen nach § 130aSGB V eröffnet. Dabei handelt es sich bei den Entscheidungen der Vergabekammern um Verwaltungsakte einer Behörde und nicht um Rechtsprechung durch Gerichte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]