LAG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 10.11.2010
3 Ta 146/10
Normen:
ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 07.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 507 d/10

Rechtsweg für Streit um Kündigungsfrist aus Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 3 Ta 146/10

DRsp Nr. 2010/20877

Rechtsweg für Streit um Kündigungsfrist aus Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers

Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG greift bereits dann ein, wenn ein Dienstvertrag geschlossen wird und der Dienstnehmer zum Organ bestellt werden soll, diese Bestellung aber unterbleibt; in einem auf Bestellung zum Organ gerichteten Vertrag ist der Dienstnehmer nicht etwa bis zur Bestellung Arbeitnehmer und erst danach Nichtarbeitnehmer im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG.

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Neumünster vom 07.07.2010 - Aktenzeichen 1 Ca 507 d/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ArbGG § 5 Abs. 1 S. 3;

Gründe: