Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.12.2007 - Aktenzeichen L 16 B 127/07 KR ER
DRsp Nr. 2008/9012
Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Zuschlagserteilung in einem Vergabeverfahren
Für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten aus dem Bereich des Vergaberechts der gesetzlichen Krankenkassen (hier: Ausschreibung von Inkontinenzhilfen im Rahmen der Hilfsmittelversorgung) sind die Sozialgerichte zuständig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]