Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, für verschiedene Wirkstoffe Zuschläge auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen
SG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2007 - Aktenzeichen S 10 KR 8604/07 ER
DRsp Nr. 2008/9408
Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot, für verschiedene Wirkstoffe Zuschläge auf Angebote von Pharmaunternehmen zum Abschluss von Rabattverträgen zu erteilen
Für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten über die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130aSGB V sind die Sozialgerichte zuständig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]