1. Die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 5. Juli 2010 in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 15. Juli 2010 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Beschwerdewert wird auf EUR 57.157,36 festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I. Die Parteien streiten im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde darum, ob ein Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen eine gesetzliche Unfallversicherung vor den ordentlichen Gerichten oder in der Sozialgerichtsbarkeit geltend zu machen ist.
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