Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 30.09.2014 -
Streitwert für das Beschwerdeverfahren:15.715,64 €
I.
Die Parteien streiten über klägerseits geltend gemachte Vergütungsansprüche und insoweit vorab über die Zulässigkeit des zu den Arbeitsgerichten beschrittenen Rechtswegs.
Wegen der Darstellung des Sachverhaltes wird auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts in dem angefochtenen Beschluss (Bl. 218 - 227 d. A.) Bezug genommen. Von einer gesonderten Darstellung des Sachverhaltes wird in entsprechender Anwendung des § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen.
II.
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