Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen
OLG Köln, Beschluß vom 25.04.1994 - Aktenzeichen 13 W 16/94
DRsp Nr. 1995/1762
Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen
»Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.«