OLG Köln - Beschluß vom 25.04.1994
13 W 16/94
Normen:
GVG § 17 a;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 151

Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen

OLG Köln, Beschluß vom 25.04.1994 - Aktenzeichen 13 W 16/94

DRsp Nr. 1995/1762

Rechtsweg bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen

»Hat ein Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt und verlangt deshalb der Träger der Sozialversicherung von einem Dritten Schadensersatz mit der Begründung, dieser habe ihm gegenüber insoweit eine unerlaubte Handlung begangen, so ist für die negative Feststellungsklage, daß ein solcher Anspruch nicht besteht, der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten, nicht zum Sozialgericht eröffnet.«

Normenkette:

GVG § 17 a;

Gründe:

Die gemäß §§ 17 a Abs. 4 S. 3 GVG, 577 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist form- und fristgerecht eingelegt und in der Sache begründet.