Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 03.02.2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin.
I.
Die Parteien streiten im Hauptsacheverfahren über die Beendigung eines von der Klägerin als Arbeitsverhältnis angesehenen Anstellungsverhältnisses sowie über Vergütungs- und sonstige Zahlungsansprüche
Die Beklagten sind auf dem Gebiet der internationalen Bildung und Qualifizierung tätig. Die Beklagte zu 1 ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das mit Hilfe der gewinnorientierten Beklagten zu 2 entsprechende Programme anbietet. Die Beklagte zu 2 war Gesellschafterin der 2007 zum Zwecke der Akquise, Organisation und Durchführung des Aus- und Weiterbildungsangebots gegründeten und später in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Beklagten zu 3 mit Sitz in Peking/VR China.
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