BAG - Beschluß vom 01.03.1993
3 AZB 44/92
Normen:
ArbGG § 48 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 2 Abs. 3; BetrAVG § 9 Abs. 2, § 17 Abs. 1; GVG § 17 a Abs. 1, § 7 a Abs. 3, § 17 a Abs. 4; HGB § 176 Abs. 1, § 128;
Fundstellen:
AP Nr. 25 zu § 2 ArbGG 1979
BB 1993, 796 (Ls)
BB 1993, 796
DB 1993, 1680
EzA § 2 ArbGG 1979 Nr. 24
KTS 1993, 492
NZA 1993, 617
NZA 1993, 618
SAE 1994, 300
ZIP 1993, 848
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, ArbG Stuttgart, vom 12.11.1992vom 09.04.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ta 9/92 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7629/90

Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

BAG, Beschluß vom 01.03.1993 - Aktenzeichen 3 AZB 44/92

DRsp Nr. 1993/3346

Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

»1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG begründete Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis besteht nach § 3 ArbGG fort, wenn die Forderungen der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein aG übergegangen sind. 2. Der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft ist Arbeitgeber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG. 3. Soweit Ansprüche einer Person, die nicht Arbeitnehmer ist, der aber aus Anlaß ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen Leistungen der Altersversorgung zugesagt worden sind (hier: Rechtsanwalt als Rechtsberater), nach § 9 Abs. 2 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein aG übergehen, kann zwischen den übergegangenen Ansprüchen der Arbeitnehmer und diesem übergegangenen Anspruch ein rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne von § 2 Abs. 3 ArbGG bestehen, der es rechtfertigt, alle Verfahren dem Arbeitsgericht zuzuweisen. Das ist etwa der Fall, wenn es im Rechtsstreit nicht auf die Arbeitnehmereigenschaft ankommt. 4. Der Beschluß, durch den der vom Kläger beschrittene Rechtsweg für zulässig erklärt wird (§ 48 Abs. 1 i.V.m. § Abs. ) wird rechtskräftig, wenn er nicht mit sofortiger Beschwerde angefochten wird.«