I.
Streitig ist, ob die beklagte Arbeitgeberfirma verpflichtet ist, eine dem Kläger für das Arbeitsamt ausgestellte Arbeitsbescheinigung zu berichtigen und ob für diesen Klaganspruch der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist.
Der Kläger war vom 4. Juli bis zum 14. November 1983 als Monteur bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung seitens der Beklagten. In der gemäß §
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