I. Der Kläger hat vor dem Arbeitsgericht Köln am 21. Juni 1995 gegen den Beklagten Unterlassungsklage erhoben. Der Beklagte soll unterlassen, selbst oder durch die E GmbH bzw. durch sonstige Drittfirmen PI-Suchgeräte mit der von dem Kläger persönlich entwickelten Technik zu produzieren, zu vermarkten oder ein Patent auf diese Erfindung anzumelden. Die Parteien streiten über die Rechtswegszuständigkeit.
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