Zum Rechtsstreit wird die Barmenia Krankenversicherung a.G., Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal, beigeladen und als Beigeladene zu 5) geführt.
Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits L 9 KR 94/13 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewähren.
Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragsstellers. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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