Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 24.10.2012 - 3 Ca 941 b/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen seit April 2002 ein Arbeitsverhältnis bestand und - wenn ja - ob die Beklagte es wirksam gekündigt hat.
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