Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.05.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 bis 2016 in Anspruch.
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