Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 18.03.2016 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten nach Auskunfterteilung auf die Zahlung von restlichen Beiträgen für die Jahre 2013 und 2014 sowie auf Zahlung einer Schadenspauschale in Anspruch.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. II. III.
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