Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 27.11.2015 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 bis 2015 sowie auf Auskunftserteilung in Anspruch.
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