Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 17.12.2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.000,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 200,00 € ab dem 21.01.2013, 21.04.2013, 21.07.2013, 21.10.2013, 21.01.2014, 21.04.2014, 21.07.2014, 21.10.2014 sowie aus jeweils 100,00 € ab dem 21.01.2015, 21.04.2015, 21.07.2015 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, bezogen auf das Kalenderjahr 2014 der Klägerin folgende Angaben zu machen:
Name, Rechtsform und gesetzliche Vertreter des Unternehmens,
Anschrift am Hauptbetrieb/Sitz, ggfs. davon abweichende inländische Zustellungsadresse,
Telefon-Nummer, Telefaxnummer, E-Mailadresse, inländische, oder soweit nicht vorhanden, ausländische Bankverbindung.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 7% und der Beklagte zu 93%.
3.Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
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