Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 01.10.2015-
Die Kosten Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12% und der Beklagte zu 88%.
3.Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.
Die Klägerin nimmt den Beklagten zuletzt noch auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 bis 2014 in Anspruch.
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