Das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund 03.08.2016 -
Das beklagte Land wird verurteilt, über die Bewerbung der Klägerin auf die ausgeschriebene Stelle der "Arbeitsbereichsleitung 3 bei dem Landesprüfungsamt für Beamte an Schulen (LPA)" erneut zu entscheiden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 1/10, das beklagte Land 9/10 der Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird zugelassen.
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