Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 14. April 2011 wird zurückgewiesen.
Die am 12. Juli 2011 eingelegte Beschwerde der Kläger gegen den Prozesskostenhilfe (PKH) ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Gotha (
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