Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 21.07.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 21.07.2017 sind für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung aus dem jeweiligen Urteil durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 57.034,25 EUR festgesetzt.
I.
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