Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des 5. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 19.05.2015 -
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
3.Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
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