SG Potsdam, vom 07.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 SO 18/06
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.04.2008 - Aktenzeichen L 23 B 198/06 SO
DRsp Nr. 2008/16862
Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Es ist nicht rechtsmissbräuchlich, nach erfolgter Bescheidung und damit eingetretener Erledigung der Hauptsache das Klageverfahren zu beenden und in einem neuen, nach dem SGG geregelten Verfahren mittels einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage nach § 54SGG die Aufhebung eines Verwaltungsaktes und den Erlass eines bestimmten Verwaltungsaktes zu begehren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]