Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 11.04.2019 - 1 Ca 1659 c/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Rückzahlungsansprüche der Klägerin wegen einer vermeintlich fehlerhaften Behandlung des sie verbindenden Vertragsverhältnisses als selbständiger Dienstvertrag.
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