A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren sowie gegen die Berufungsentscheidung eines Landesarbeitsgerichts, die der Beschwerdeführerin in vollständiger Fassung erst 40 Monate nach der Verkündung zugestellt worden ist.
I. Die Beschwerdeführerin, eine Arbeitnehmerin, klagte im Ausgangsverfahren gegen die Beklagte, ihre bisherige Arbeitgeberin, auf Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan. Die Klage hatte vor dem Arbeitsgericht nur teilweise Erfolg.
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