I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Januar 2012 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.312,23 EUR brutto abzüglich gezahlter 1.688,14 EUR netto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 27. Juli 2011 zu zahlen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 70% und die Klägerin zu 30%, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 55% und die Klägerin zu 45%.
IV. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 5.321,56 EUR festgesetzt.
V. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Umfang der der Klägerin abzugeltenden Urlaubstage nach langer Arbeitsunfähigkeit und zunächst befristeter Rente wegen Erwerbsunfähigkeit.
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