Rechtsfolgen eigenmächtigen Urlaubsantritts durch den Arbeitnehmer
LAG Hamm, Urteil vom 19.05.1976 - Aktenzeichen 2 Sa 232/76
DRsp Nr. 2005/1845
Rechtsfolgen eigenmächtigen Urlaubsantritts durch den Arbeitnehmer
»1. Das Recht des Arbeitgebers, den Urlaubszeitpunkt nach billigem Ermessen zu bestimmen, ist Ausfluß eines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts.2. Unterläßt der Arbeitgeber die rechtzeitige Festsetzung der Urlaubszeit, so darf der Arbeitnehmer gleichwohl den Urlaub nicht eigenmächtig antreten.3. Ein Arbeitnehmer, der ohne Einverständnis des Arbeitgebers einen Urlaub antritt, macht sich nicht nur schadensersatzpflichtig, sondern kann wegen Arbeitsverweigerung regelmäßig auch fristlos entlassen werden.«