Auf die Berufung des Klägers hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.12.2013 in Sachen
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.100,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.04.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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