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Rechtsprechung
2000
Sonstige
OLG
OLG Düsseldorf
OLG Düsseldorf - Beschluss vom 11.04.2000
16 W 15/00
Normen:
HGB
§
92a
;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2000, 454
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen
2 O 260/99
Rechtsfolgen der Vorenthaltung verdienter Vergütungsleistungen gegenüber einem Handelsvertreter; Behandlung als arbeitnehmerähnliche Person
OLG Düsseldorf,
Beschluss
vom 11.04.2000
- Aktenzeichen 16 W 15/00
DRsp Nr. 2004/8887
Rechtsfolgen der Vorenthaltung verdienter Vergütungsleistungen gegenüber einem Handelsvertreter; Behandlung als arbeitnehmerähnliche Person
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