Die Beschwerde des Beteiligten zu 5 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 29. Januar 2019 - (
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A
Die Beteiligten streiten in der Beschwerde (nur noch) über die Anfechtung der Betriebsratswahl.
Wegen der Einzelheiten des unstreitigen und streitigen Sachverhalts einschließlich der Rechtsansichten der Beteiligten und der erstinstanzlich gestellten Anträge wird auf die Sachverhaltsdarstellung des angegriffenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Bezug genommen und verwiesen.
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