Die Berufung beider Parteien gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 12.11.2020 -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägen die Klägerin zu 2/10 und die Beklagte zu 8/10.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten - soweit berufungsrelevant - über die Wirksamkeit der außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigungen vom 22.10. und 05.11.2018 sowie über im Wege der Widerklage von der Beklagten geltend gemachte Schadensersatzansprüche.
(a.) (b.)
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