Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 16.12.2016, Aktenzeichen
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens und der Nebenintervention zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts München I ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.477,43 € festgesetzt.
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